Zwanzig Zähne und eine Approbation weniger

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten (etwa die Illustrierte „Stern„) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg – in seiner Eigenschaft als Berufsgericht für die Heilberufe – einen Zahnarzt, der einem Patienten ohne medizinische Indikation und ohne dessen Zustimmung zwanzig Zähne gezogen hat, die Approbation entzogen. Mir ist derzeit leider nicht bekannt, welche Beweggründe der Zahnarzt hatte, der mit dieser sinnlosen Sache nicht nur seinem Patienten massiven Schaden zugefügt, sondern sich auch um seine beruflichen Existenz gebracht hat.